Externer Datenschutzbeauftragter · ISO 27001

Datenschutz, der Ihre
IT wirklich versteht.

Die meisten Datenschutzberater kommen aus dem Recht. Ich komme aus der IT. Als zertifizierter externer DSB und ISO 27001 Lead Auditor verstehe ich Ihre Systeme – und Ihre Pflichten.

Zert. DSB (TÜV Süd) ISO 27001 Lead Auditor Informatikausbildung Ehemaliger IT-Leiter
Porträt von Christian Wemme, externer Datenschutzbeauftragter und ISO 27001 Lead Auditor aus Borna
01

IT-Tiefe statt Juristendeutsch

Ich lese technische Konzepte, Netzpläne und Systemarchitekturen selbst. Kein Übersetzungsverlust zwischen IT-Abteilung und Datenschutzberatung.
02

Kein Software-Eigeninteresse

Ich verkaufe kein ISMS-Tool. Ich baue Datenschutz und Informationssicherheit auf Ihren vorhandenen Systemen auf – ohne unnötigen Zusatzaufwand.
03

Erfahrung von beiden Seiten

Als ehemaliger IT-Leiter und interner DSB kenne ich beide Seiten des Tisches. Datenschutz, der im Unternehmensalltag wirklich funktioniert.

Alles aus einer Hand – ohne Schnittstellen.

Externer Datenschutzbeauftragter

Ich übernehme die gesetzlich vorgeschriebene DSB-Funktion für Ihr Unternehmen – mit dem Vorteil, dass ich Ihre IT-Strukturen selbst verstehe. Verarbeitungsverzeichnis, TOM-Beratung, Aufsichtsbehördenkommunikation.

Mehr zum externen DSB →

Datenschutzberatung

Für Unternehmen ohne Bestellungspflicht oder mit konkretem Handlungsbedarf: Statusanalyse, Schwachstellenidentifikation, pragmatische Umsetzungsbegleitung – ohne Beratungsoverhead.

Mehr zur Datenschutzberatung →

ISO 27001 – Aufbau & Zertifizierung

Aufbau eines ISMS nach ISO 27001 von der Risikoanalyse bis zur Zertifizierung. Als zertifizierter ISO 27001 Lead Auditor kenne ich die Anforderungen aus erster Hand.

Mehr zu ISO 27001 →

NIS 2 – Anforderungsanalyse & Umsetzung

NIS 2 betrifft mehr Unternehmen als erwartet. Ich prüfe Ihre Betroffenheit und begleite die technische und organisatorische Umsetzung strukturiert und wirtschaftlich sinnvoll.

Mehr zu NIS 2 →

IT-Sicherheit für Arzt- und Zahnarztpraxen (§ 390 SGB V, ehemals § 75b)

Die IT-Sicherheitsrichtlinie von KBV und KZBV ist für Praxen verbindlich. Ich ermittle, welche Anforderungen für Ihre Praxis gelten, prüfe den Umsetzungsstand und begleite die Umsetzung gemeinsam mit Ihrem IT-Dienstleister – mit Erfahrung aus der Medizinbranche.

Mehr zur IT-Sicherheit für Praxen →

Wohnungswirtschaft & Genossenschaften

Ich bin bereits für mehrere Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften tätig und kenne die spezifischen Datenschutzanforderungen dieser Branche aus der Praxis.

  • Datenschutzkonforme Gestaltung von Mieterbewerbungsunterlagen und Selbstauskunftsformularen
  • Auftragsverarbeitungsverträge mit Handwerkern, Dienstleistern und Hausverwaltungen
  • Rechtssichere Kennzeichnung und Dokumentation von Videoüberwachungsanlagen
  • Datenschutzrechtliche Einbindung von Mieterportalen und Verwaltungssoftware
Warum das relevant ist

Wohnungsunternehmen verarbeiten täglich personenbezogene Daten – von der Bonitätsprüfung bis zur digitalen Mieterkorrespondenz. Die DSGVO gilt unabhängig von der Unternehmensgröße vollumfänglich.

Als externer DSB mit IT-Hintergrund übernehme ich die gesetzlichen Pflichten – ohne dass Sie eine eigene Stelle aufbauen müssen. Pragmatisch, ressourcenschonend, und mit echter Kenntnis Ihrer Branche.

Informatik trifft Datenschutz.

Ich bin Christian Wemme, externer Datenschutzbeauftragter, Datenschutz-Auditor und ISO 27001 Lead Auditor mit Sitz in Borna bei Leipzig (Sachsen). Unter dem Namen Datensicherheit Wemme berate ich Unternehmen, Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften zu DSGVO, Informationssicherheit und NIS 2.

Die meisten externen Datenschutzbeauftragten kommen aus dem juristischen oder kaufmännischen Umfeld. Ich habe anders angefangen: mit einer Informatikausbildung, gefolgt von einem Studium als Diplom-Kaufmann (FH) und mehreren Jahren als IT-Leiter und interner Datenschutzbeauftragter in einem Konzern.

Das bedeutet für Sie: Ich verstehe, wie Ihre Systeme aufgebaut sind, wo Datenprozesse tatsächlich stattfinden – und wo Risiken entstehen, die in einer reinen Rechtsbetrachtung unsichtbar bleiben.

Datenschutz und Informationssicherheit sind für mich keine Checklistenpflicht, sondern ein Qualitätsmerkmal für Ihr Unternehmen.

  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV Süd)
  • Zertifizierter Datenschutz-Auditor (DGI)
  • Zertifizierter Lead Auditor ISO 27001 (DGI)
  • Informatikausbildung + Diplom-Kaufmann (FH)
  • Langjährige Praxis als IT-Leiter & interner DSB

Datenschutzbeauftragter, ISO 27001 und NIS 2 – kurz beantwortet.

Ab wann muss ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen?

Nach § 38 BDSG ist ein Datenschutzbeauftragter zu benennen, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unabhängig von der Mitarbeiterzahl besteht die Pflicht unter anderem dann, wenn Verarbeitungen einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen oder wenn die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonders sensibler Daten oder in einer umfangreichen systematischen Überwachung von Personen besteht (Art. 37 DSGVO).

Welche Vorteile hat ein externer Datenschutzbeauftragter gegenüber einem internen?

Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt die erforderliche Fachkunde sofort mit, verursacht keine eigenen Schulungs- und Fortbildungskosten und unterliegt nicht dem besonderen Kündigungsschutz, den interne Datenschutzbeauftragte genießen. Zudem werden Interessenkonflikte vermieden, die entstehen, wenn etwa die IT-Leitung oder die Geschäftsführung die Funktion selbst übernimmt.

Was unterscheidet Datensicherheit Wemme von anderen Datenschutzberatern?

Ich komme nicht aus dem juristischen Umfeld, sondern aus der IT: Informatikausbildung, Diplom-Kaufmann (FH) und mehrere Jahre als IT-Leiter und interner Datenschutzbeauftragter in einem Konzern. Netzpläne, Systemarchitekturen und technische Konzepte lese ich selbst. Außerdem verkaufe ich keine eigene ISMS-Software, sondern baue Datenschutz und Informationssicherheit auf Ihren vorhandenen Systemen auf.

Betrifft NIS 2 auch mein Unternehmen?

NIS 2 erfasst grundsätzlich mittlere und große Unternehmen – in der Regel ab 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Mio. Euro Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme – in bestimmten Sektoren wie Energie, Transport, Gesundheit, digitale Infrastruktur, Wasser- und Abfallwirtschaft, Lebensmittel oder verarbeitendes Gewerbe. Einige Einrichtungen sind unabhängig von ihrer Größe betroffen. Viele weitere Unternehmen sind mittelbar betroffen, weil ihre Kunden Anforderungen an die Lieferkette weitergeben. Eine Betroffenheitsprüfung schafft hier Klarheit.

Brauchen Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften einen Datenschutzbeauftragten?

Für Wohnungsunternehmen gelten dieselben Schwellen wie für alle Unternehmen: Sind in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht. Unabhängig davon gilt die DSGVO vollumfänglich – etwa bei Mieterselbstauskünften, Bonitätsprüfungen, Videoüberwachung, Mieterportalen und der Zusammenarbeit mit Handwerkern und Dienstleistern.

Wie beginnt die Zusammenarbeit?

Am Anfang steht ein unverbindliches Erstgespräch. Dabei analysiere ich die aktuelle Datenschutz- und Informationssicherheitssituation Ihres Unternehmens und zeige konkrete Handlungsbedarfe auf. Schreiben Sie mir an info@datensicherheit-wemme.de.

Sprechen wir über Ihr Unternehmen.

Unverbindliches Erstgespräch – ich analysiere Ihre aktuelle Situation und zeige konkrete Handlungsbedarfe auf.

Christian Wemme · Im Winkel 24 · 04552 Borna
Einzelunternehmen · Datensicherheit Wemme